Der Grund, jeder ahnt es: das Geld.

 

Dazu die Gedanken einer Scheidungsanwältin der neuen Zeit:

 

Macht es eigentlich Sinn verheiratet zu sein, wenn man nicht zusammen lebt?

Man könnte auch fragen, warum heiratet man überhaupt?

 

Vielleicht besteht da ja ein Zusammenhang?

 

Wenn mich Menschen mit ihrer Scheidung beauftragen, frage ich sie in der Regel als Erstes, ob sie sich noch erinnern, warum sie geheiratet haben.

 

Statistisch gesehen gibt es drei immer wieder genannte Gründe: 

 

1) als Liebesbeweis 

2) aus steuerlichen Gründen

3) weil “man” das so macht.

 

Nach über 30 Jahren als Scheidungsanwältin stelle ich mir immer öfter die Frage, ob die Betroffenen tatsächlich BEWUSST ENTSCHEIDEN, zu heiraten.

 

Es macht mir eher den Eindruck, als handele es sich bei der Motivation um eine bunt zusammen gewürfelte Mischung aus Verstandes- und Gefühlsgründen.

 

Schaut man sich die Statistik an, sieht man auch, dass über vierzig Prozent der Ehen früher oder später wieder geschieden werden.

 

Daran wäre ja grundsätzlich nichts Besonderes, wenn diese Entscheidungen nur finanzielle Konsequenzen hätten und wenn die gleichen Menschen, die die Entscheidungen getroffen haben, auch die Konsequenzen dafür tragen würden und müssten.

 

Fakt ist jedoch, dass in mehr als 50% der Fälle aus den Ehen Kinder hervorgehen und dass diese die Konsequenzen der Trennungen mitzutragen haben.

 

Über meine Erlebnisse mit den Menschen, die ich in Ehescheidungsverfahren begleiten durfte, könnte ich ein Buch schreiben, einzelnen Geschichten habe ich immer wieder veröffentlicht.

Wichtiger als die einzelnen alten Geschichten sind mir aber die Lehren, die man aus diesen ziehen kann, weil sie sich wiederholen und weil man die gleichen Fehler vermeiden kann, wenn man BEWUSST entscheidet.

Nur was mir bewusst ist, kann ich vermeiden.

 

Wenn ich weiß, dass ein Fahrzeug keine Bremse besitzt, fahre ich damit auch sinnvollerweise nicht schneller wie gesund abspringen noch möglich ist.

 

Daher sammle ich zur Zeit aus meinen Erlebnissen für die nächsten Generationen Heiratswilliger oder für die “Wiederholungstäter” Erkenntnisse aus rechtlicher, historischer und tatsächlicher Sicht.

 

Für meinen persönlichen Geschmack sollte nämlich die Wahl der sozialen Form des menschlichen Zusammenlebens bewusster getroffen werden, als es zur Zeit noch der Fall ist.

 

Wenn ich einen Beitrag dazu leisten kann, die Scheidungsquote zu minimieren, möchte ich diese Gelegenheit ergreifen.

 

Manchmal kann ja da auch schon die Entscheidung helfen, gar nicht zu heiraten.

 

Die Zeiten der wirtschaftlichen Abhängigkeit der Frauen gehen dem Ende zu und ob das Institut Ehe unter diesen Umständen noch zeitgemäß ist, darf überlegt werden.

 

Ob und mit wem ich zusammen lebe, sollte in heutiger Zeit nicht (allein) von wirtschaftlichen Erwägungen, sondern vom freien Entschluss getragen sein.

 

Daher wird es in Kürze meinen neuen Kurs:

++++Der EHE FÜHRERSCHEIN ++++

 

geben.

 

Unverbindliche Voranmeldung per PN an look@paragraphensylvia.de


Warum solltest Du in die Kurhausstr.38 in 53773 Hennef kommen? 
100 gute Gründe, die ParagraphenSylvia zu besuchen.

 

Folge 55

 

Heute ein Tipp aus dem Verkehrsunfallrecht

Was bitte ist „Hausfrauenentschädigung“?!

 

Auch Haushaltsführungsschaden genannt: Wenn eine Hausfrau oder ein Hausmann (bei einem Verkehrsunfall) verletzt wurde und diese/r genesungsbedingt gar nicht oder nur beschränkt seine üblichen Haushaltstätigkeiten durchführen kann, ist pauschalierter Ersatz möglich. Dafür wird dieser Ersatz bei der gegnerischen Versicherung angemeldet, nachgewiesen und beziffert.

Diese Schadensposition wird noch viel zu wenig geltend gemacht. Sie ist gar nicht so gering!!!

Lassen Sie sich, AUCH aus diesem Grund, nicht auf das vermeintlich hilfreiche Angebot Ihrer KFZ-Werkstatt, „alles“ für Sie zu regeln, ein. Bei einer Schadensabwicklung über die Werkstatt wird diese Schadensposition niemals geltend gemacht, sondern immer nur Fahrzeugschaden und Leihwagen. Personenschäden und sonstige Schäden werden nicht berücksichtigt!

In Ihrem Interesse: bei unklarer Haftungsfrage oder wenn Sie sicher sind, nichts falsch gemacht zu haben, sind Sie immer gut beraten, wenn Sie schnell einen Anwalt konsultieren und meist muss ihn/mich(;-) ohnehin die gegnerische Versicherung bezahlen.

Am Allerbesten ist es natürlich, wenn Sie eine Verkehrsrechtsschutzversicherung haben, aber das ist nicht zwingend notwendig – siehe Fallkonstellation oben.

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