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Honorar

“Ich werde nicht dein Freund sein, ich werde dein Anwalt sein. Aber ich werde mehr für dich tun, als deine Freunde. Du weißt, warum ich das tue…” – Tom Wolfe in Fegefeuer der Eitelkeiten.

Zusammen...

... schaffen wir das: Kontaktiere mich!

Anwälte leben von dem Honorar, das ihnen für ihren Einsatz zusteht. Diesen einzuschätzen ist für den Mandanten nicht immer leicht. So können einem kurzen Schreiben zeitintensive Recherchen vorausgegangen sein, während ein umfangreicher Schriftsatz möglicherweise kaum der Rede wert ist. Dies gilt auch in qualitativer Hinsicht.

Mein Ziel ist ein leistungsbezogenes Honorar.

Willst Du vorab wissen, mit welchen Kosten Du zu rechnen hast, schilderst Du mir Dein Problem und Du bekommst von mir eine ungefähre Einschätzung – auf der Grundlage des bisherigen Kenntnisstandes orientiert an der Basis: dem Streitwert unter Anwendung des RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Du erhältst darüber hinaus auf Wunsch bis zu drei verschiedene mögliche Varianten, je nach möglichem weiteren Ablauf – unterschiedlich nach Ablaufdauer, Intensität des Widerstandes der Gegenseite, Zeitaufwand, persönlichen Verhandlungen mit der Gegenseite oder z.B. Reisen.

Information

Ausführliche Hinweise zum RVG sowie den aktuellen Gesetzestext findest Du auf den Seiten der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK). Du kannst Dich dort bei Bedarf weiter informieren.


Pauschalhonorare sind dort sinnvoll, wo der zeitliche Aufwand abschätzbar ist; ebenso wie bei fortlaufenden Beratungen über längere Zeiträume. Ist das durchschnittliche Beratungshonorar zu hoch? Kein Problem: Nach zwei, drei Monaten lässt sich der anfallende Bearbeitungsaufwand abschätzen. Korrekturen sind monatlich möglich.


Stundenhonorare sind manchmal unvermeidbar. Mein Stundensatz reicht von 226,10 EUR brutto (190,00 EUR netto) bis 357,00 EUR brutto (300,00 EUR netto). Mischformen zwischen diesen drei Möglichkeiten sind natürlich denkbar. Wenn Du ein Honorierungssystem kennengelernt hast und von diesem überzeugt bist, können wir dies gerne besprechen. Ich freue ich mich über jedes offene Gespräch zum Thema Gebühren, das Missverständnisse erst gar nicht entstehen lässt.

Das besondere ANGEBOT bei mir:

Lässt sich absehen, dass ein Prozess eine längere Dauer haben wird, wie z.B. eine Scheidung, biete ich monatliche Ratenzahlungen an; dann hast Du schon alles bezahlt, wenn das Verfahren vorbei ist und mir verschafft diese Methode regelmäßige, übersichtliche Einnahmen.


Für Dich gilt in jedem Falle: FRAGEN HILFT!
Für MICH gilt: MEIN ZIEL SIND IN JEDER HINSICHT ZUFRIEDENE MANDANTEN!